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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.06.2023)

 

Anwendbarkeit der AGB

 

1.

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen „Rössel Pferde Physio“ (nachfolgend „Therapeutin“ genannt) als Pferdephysiotherapeutin und dem Tierhalter/Besitzer als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

Behandlungsvertrag und Leistungen

2.

Nimmt der Tierhalter/Besitzer das Angebot der Therapeutin, die Pferdephysiotherapie, alternative Heilmethoden und sonstige Handlungen auszuüben an, kommt der Behandlungsvertrag zustande.

3. 

Die Therapeutin behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Nennung der Gründe abzulehnen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um Erkrankungen und Beschwerden handelt, die die Therapeutin aus gesetzlichen oder aus Gründen ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf.

4.

Die Leistungen werden individuell auf das Tier abgestimmt und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

5.

Die Therapeutin wendet ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Pferde-Physiotherapie und alternativen Heilmethoden zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten an.

6.

Die Therapeutin ist befugt, die Behandlungs-Methode anzuwenden, die ihrem Kenntnisstand und ihrer fachlichen Ausbildung gemäß als angemessen erscheint

7.

Die Therapeutin gibt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Es wird keine Heilung versprochen oder in Aussicht gestellt. Ansprüche aus versehentlichen, unwissentlichen Falschinformationen sowie durch Missverständnisse seitens des Halters/Besitzers sind ausgeschlossen.

8.

Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Halter/Besitzer Beratungsinhalte ignoriert und/oder missachtet. 

Des Weiteren ist die Therapeutin berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn durch das zu behandelnde Tier Gesundheits,- oder Lebensgefahr für die Therapeutin oder Helfer*innen entsteht. Der Honoraranspruch bleibt bis zum Abbruch der Leistung bestehen. Fahrtkosten werden vollumfänglich berechnet.

​

Mitwirkung des Tierhalters/Besitzers

9.

Eine Mitwirkung des Tierhalters/Besitzers außerhalb der Behandlungseinheiten kann erforderlich sein. Dann wird der Tierhalter/Besitzer wird durch die Therapeutin in den auszuführenden Anwendungen am Tier angeleitet.

Die Therapeutin informiert den Halter/Besitzer, dass die durch die Therapeutin empfohlene Therapie/Training welche außerhalb der Therapiesitzungen vom Halter/Besitzer ausgeübt wird, nur zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des Tieres beitragen kann, wenn diese vom Halter/Besitzer korrekt und konsequent durchgeführt werden.

 

 

Honorar

10.

Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. 

11.

Es gelten die auf dieser Webseite aufgeführten Preise. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Zusätzlich werden die in der Preisliste aufgeführten Fahrtkosten berechnet.

12.

Wird das Honorar zwischen Therapeutin und Halter/Besitzer individuell vereinbart, muss das schriftlich erfolgen.

13.

Das Honorar für jede Behandlungseinheit ist im unmittelbaren Anschluss der Behandlungseinheit vom Halter/Besitzer in bar an die Therapeutin zu entrichten. 

Ist eine Zahlung auf Rechnung gewünscht, kann das nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Auf Wunsch kann nach einer Behandlungseinheit ein Zahlungsbeleg ausgestellt werden. Eine Rechnung kann innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden.

14.

Gerät der Leistungsempfänger in Zahlungsverzug, verpflichtet sich die Therapeutin

nur eine einzige Mahnung zu versenden.  

Die Mahngebühr beträgt zuzüglich 5,00 €.

Wenn nach der Mahnung die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben oder das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

Rechnungsstellung
15.

Auf Wunsch kann eine Rechnung innerhalb von 2 Wochen nach dem Behandlungsterming ausgestellt werden. Die Rechnung enthält alle Pflichtangaben gemäß den Bestimmungen für die Rechnungserstellung für Kleinunternehmer. Die Rechnung enthält keine Diagnose und aus der Leistungsaufstellung kann nicht auf eine Diagnose geschlossen werden.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

 

Haftung

16.

Der Tierhalter/Besitzer haftet unmittelbar und in voller Höhe für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden. 

 

Der Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch den Tierhalter/Besitzer und seine Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

Die Therapeutin haftet nicht für Erkrankungen die evtl. nachfolgend auf eine Behandlung eintreten oder verschlimmert werden können.

 

Das zu behandelnde Tier muss haftpflichtversichert sein. Es muss geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

Vertraulichkeit
17. 

Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich.

Auskünfte über Diagnose, Beratung und Therapie werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Tierhalters/Besitzers weitergegeben.

 

Punkt 17 ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
 

Dokumentation

18.

Die Therapeutin dokumentiert ihre Leistungen in einer Behandlungsdokumentation. 
Wenn der Tierhalter/Besitzer eine Kopie der Behandlungsdokumentation wünscht, wird diese von der Therapeutin Kosten- und honorarpflichtig aus der Behandlungsdokumentation erstellt. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Aufwand und müssen vorher zwischen der Therapeutin und dem Tierhalter schriftlich vereinbart werden. Originale, die sich in der Behandlungsdokumentation befinden werden der Behandlungsakte nur in Kopie beigefügt. 

Die Originale verbleiben bei der Therapeutin.

 

19.

Der Halter/Besitzer erlaubt der Therapeutin zu Dokumentationszwecken Fotos und Videos des Patienten zu erstellen. Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

 

20.

Die Behandlungsdokumentation wird von der Therapeutin 2 Jahre nach der letzten Behandlung vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn es Hinweise dafür gibt, dass die Behandlungsdokumente für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
 

21.

Für das Behandlungsangebot „Physio-Coaching“ gelten ebenfalls die in diesen AGB aufgeführten Bedingungen. Die Erstellung einer Patientenakte entfällt bei diesem Anbot.

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Terminvereinbarungen

22.

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per, E-Mail, WhatsApp oder Telefon von der Therapeutin bestätigt wurden.

 

23.

Bei Verspätungen eines Halters/Besitzers zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, die durch den Halter/Besitzer entstandene Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 

24.

Bei einer Terminabsage durch den Halter/Besitzer von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden dem Halter/ Besitzer 50% der Behandlungskosten in Rechnung gestellt. 

Wird ein Termin durch den Halter/Besitzer gar nicht abgesagt, wird er mit 100% der Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

 

25.

In der mobilen Praxis/Fahrpraxis kann es aufgrund nicht planbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. 

Der Halter/Besitzer wird über die Verzögerung schnellstmöglich informiert.

 

Meinungsverschiedenheiten

26.

Meinungsverschiedenheiten, die aus dem Behandlungsvertrag und den AGB entstehen, sind gütlich beizulegen. Gegenvorstellungen, Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden sind der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form vorzulegen.

 

Datenschutz

27.

Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter auf der Seite „Datenschutz“ auf der Website eingesehen werden können.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

28.

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht NEUSS. 

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird.

 

Salvatorische Klausel

29.

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Änderungen der AGB

30.

Der Therapeutin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird per E-Mail informiert und kann die geänderten AGBs auf der Website einsehen. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderungen per E-Mail widerspricht.

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